Regeln unserer Schule im Sinne einer Hausordnung

 

1. Vorwort

Unsere Schule ist Lebensraum sowie Lern- und Arbeitsort vieler Menschen. Deshalb muss es in ihr geordnet, tolerant und rücksichtsvoll zugehen. Wir begegnen uns mit Achtung und Respekt.

Zu unserer Schule gehören viele Menschen, die sich in vielfältiger Form unterscheiden. Eine Diskriminierung von Menschen, egal aus welchem Grund, lehnen wir ab.

Menschenverachtendes und verfassungswidriges Verhalten, derartige Symbole, Aufdrucke, Bild- und Tonträger sowie entsprechende Kleidung werden in unserer Schule nicht geduldet.

Damit sich jeder in unserer Schule wohl fühlen kann nehmen wir Rücksicht aufeinander, lösen Streitereien und Konflikte ohne Gewalt. Wir schauen nicht weg, wenn jemand Hilfe braucht, sondern helfen bzw. holen Hilfe. Wir beschimpfen, beleidigen, bedrohen, bedrängen und mobben niemanden.

Wir achten fremdes Eigentum und gehen sorgsam damit um.

Wir halten uns an die vereinbarten Regeln und befolgen diesbezügliche Anweisungen der Lehrer und sonstigen Mitarbeiter.

Die Regelungen gelten in der Schule und auch bei allen schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule.

 

2. Allgemeine Verhaltensnormen

  • Handys, MP3 Player und andere digitalen Medien sind in den Schulgebäuden auszuschalten und in der Tasche zu verwahren.
  • Das Mitbringen von Verstärkerboxen/Musikboxen in die Schule (einschließlich Schulgelände) ohne besondere zweckgebundene Erlaubnis durch den Lehrer ist untersagt.
  • Das Fotografieren und Filmen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis durch einen Lehrer nicht gestattet.
  • Wir kommen angemessen gekleidet zur Schule. Das bedeutet u.a.: Unsere Kleidung ist nicht politisch polarisierend, Rauschmittel oder Gewalt verherrlichend sowie sich selbst oder andere diskriminierend.
  • Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  • Alkohol, Rauchen und andere Drogen sind in der Schule gesetzlich untersagt. Neben generell verbotenen Substanzen dürfen auch Alkohol- und Tabakprodukte durch Schüler nicht in der Schule mitgeführt werden.
  • Gäste melden sich im Sekretariat an. Unsere Regeln gelten auch für sie.
  • Das gesamte Schuleigentum behandeln wir sorgfältig, um es für uns selbst und nachfolgende Schüler in gutem Zustand zu erhalten. Stellen wir Beschädigungen fest, melden wir sie sofort dem zuständigen Lehrer. Bei mutwilligen Beschädigungen haftet der Schuldige oder dessen gesetzlicher Vertreter.
  • Wir halten die Schulgebäude, den Schulhof und das Umfeld der Schule sauber.

 

3. Unterricht

  • Jeder wirkt darauf hin, dass der Unterricht erfolgreich durchgeführt werden kann.
  • In den Arbeitsstunden bereiten sich Schüler individuell auf den Unterricht vor. Es herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre.
  • Der Unterricht beginnt pünktlich und wird vom Lehrer beendet.
  • Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, meldet der Klassensprecher das Fehlen innerhalb von 10 Minuten im Sekretariat.
  • Die für den Unterricht notwendigen Arbeitsmaterialien liegen zu Beginn der Stunde auf dem Platz bereit.
  • Aus Höflichkeit tragen wir keine Kopfbedeckung. Eine Ausnahme bilden religiös bedingte Kopfbedeckungen.
  • Zur ersten Unterrichtsstunde sind alle Schüle spätestens um 7.25 Uhr im Unterrichtsraum.
  • In den Unterrichtsräumen ist die festgelegte Sitzordnung einzuhalten.
  • Gegenstände, die den Unterricht stören, dürfen nicht benutzt werden.
  • Im Unterricht essen und trinken wir nicht.
  • Für Toilettengänge sind die Pausen zu nutzen.

 

4. Pausen und Freistunden

Pausen dienen der sinnvollen Erholung sowie einer letzten Vorbereitung auf die bevorstehende Unterrichtsstunde.

  • In den großen Pausen halten wir uns auf dem Schulgelände in den dafür vorgesehenen Bereichen auf. Nach dem Abklingeln sucht jeder unverzüglich den Unterrichtsraum auf.
  • Wenn kein Raumwechsel notwendig ist, verbleiben wir in den kleinen Pausen im Unterrichtsraum.
  • Die Nutzung der Toiletten erfolgt nicht Zweck entfremdet und wird auf ein zeitliches Minimum beschränkt. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  • Aus Gründen der Aufsichts- und Haftpflicht darf das Schulgelände während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis durch einen Lehrer verlassen werden.

 

5. Umgang mit Verstößen

Alle Beteiligten sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln Einfluss zu nehmen. Verstöße gegen diese Regeln werden entsprechend der Vereinbarungen an der Schule und der gesetzlichen Vorschriften geahndet.

 

6. Sonstiges

  • Im Gefahrenfall tritt der Alarm- und Evakuierungsplan in Kraft.
  • Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind im Stundenplan festgelegt.
  • Die Klassenräume werden 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde geöffnet.
  • Die jährlichen Informationen und Belehrungen zum Schulbetrieb ergänzen diese Regeln.

 

Beschluss der Schulkonferenz am 08.10.2007

Änderungen Beschluss der Schulkonferenz am  16.10.2017

Änderung Beschluss der Schulkonferenz  am 01.10.2018

Änderung Beschluss der Schulkonferenz am 08.10.2020