Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Uckermark (Schulträger) ist bemüht, den Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Oberschule Templin arbeitet daran, die Anforderungen zu Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.06.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung sind unsere Online-Angebote mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit noch nicht barrierefrei.

Der Internetauftritt der Oberschule Templin (www.oberschule-templin.de) ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12 a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einzelne PDF-Dateien, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte - Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Grafiken und Objekte nicht über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial. Wo noch Alternativtexte fehlen sind wir bemüht, diese zeitnah nachzutragen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten aufgefallen? Dann schreiben Sie uns an webmaster@uckermark.de oder nutzen Sie unser Hinweisformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden: